Die Zwangsräumung ist für Liegenschaftsverwaltungen, Avocaten und Eigentümer im Kanton Genf eine Aufgabe höchster Sensibilität. Der gesamte Prozess muss strikt nach den kantonalen und richterlichen Vorgaben erfolgen. Fehler können teure juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Wir sind Ihr spezialisierter Partner für Zwangsräumung Genf. Wir garantieren Ihnen eine schnelle, saubere und vor allem juristisch einwandfreie Abwicklung.
Unser Fokus: Compliance und Vertraulichkeit in Genf
Die Abwicklung einer Zwangsräumung verlangt eine enge Abstimmung mit den Behörden. Deshalb arbeiten wir direkt mit Gerichtsvollziehern und Liegenschaftsverwaltungen zusammen. Wir stellen sicher, dass alle formellen und gesetzlichen Schritte eingehalten werden. Obwohl der Zeitrahmen oft sehr eng ist, führen wir die Räumung präzise nach dem richterlichen Beschluss durch. Zudem gewährleisten wir absolute Vertraulichkeit beim Umgang mit persönlichen Gegenständen und Dokumenten. Dies ist im Kanton Genf unerlässlich.
Unser 4-Stufen-Serviceplan für Zwangsräumung Genf:
- Vorbereitung und Abstimmung: Koordination des Räumungstermins mit den zuständigen kantonalen Stellen.
 - Fachgerechte Räumung und Inventarisierung: Schnelle, diskrete Entleerung des Objekts. Wir inventarisieren Wertgegenstände zur späteren Einlagerung.
 - Rechtlich korrekte Einlagerung/Entsorgung: Sichere Einlagerung der persönlichen Habe gemäss richterlicher Anordnung. Die übrige Entsorgung erfolgt gesetzeskonform. Darüber hinaus erhalten Sie eine lückenlose Dokumentation.
 - Besenreine Übergabe: Abschliessende Grund- oder Endreinigung des Objekts. Dies ist insbesondere wichtig, um die Immobilie in Genf schnell wieder vermietbar zu machen.
 
Ihr Vorteil: Rechtssicherheit und zügige Wiedervermietbarkeit
Trotzdem der Vorgang für alle Beteiligten schwierig ist, minimieren wir den Aufwand und das Risiko für Sie. Vertrauen Sie bei Ihrer Zwangsräumung Genf auf unsere Expertise in Rechtssicherheit und Diskretion.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.
								





